Im Buch Wider die Angst habe ich mich dem Thema Pflanzenschutzmittel am Beispiel des vielfach verteufelten Glyphosats ausführlich gewidmet. Wenn man die Zahlen und Fakten genau prüft (und alle Quellen dafür sind für jedermann frei verfügbar !), stellt man letztlich fest – hier sehr verkürzt dargestellt: Glyphosat ist ungefähr so giftig wie Spülmittel, und ungefähr so krebserregend wie Sonnenlicht und Alkohol. Also eine Substanz, die bei sachgerechter Anwendung keinerlei Probleme bereitet – und für die Ernährung von Milliarden von Menschen derzeit unverzichtbar ist.
Tatsächlich gibt es aber gerade in den USA viele Fälle, in denen Personen durch die unsachgemäße Anwendung von Glyphosat erkrankt sind. Um deren massive finanzielle Forderungen an den deutschen Bayer-Konzern zu unterstützen, wurde die Lüge einer angeblichen Giftigkeit und Krebsgefährdung des Glyphosats in die Welt gesetzt. Dass dies nicht den Tatsachen entspricht, hat sich inzwischen sogar bei den Angstmachern in der deutschen Politik herumgesprochen. Auf der Webseite des deutschen Bundesumweltministeriums heißt es deshalb 2024 nur noch vorsichtig:
Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat gefährden die biologische Vielfalt. Das ist durch zahlreiche Studien belegt. Als Totalherbizid vernichtet Glyphosat ohne Unterschiede alle Pflanzen und zerstört damit die Nahrungs- und Lebensgrundlage für viele Insekten- und Vogelarten wie Schmetterlinge und Feldlerche.
Quelle: Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz BMUV, Juni2024
Diese Begründung kann man beim besten Willen nur als fadenscheinig betrachten – denn natürlich darf der Einsatz eines Totalherbizids nicht nach Belieben erfolgen.
Allerdings ist noch im Koalitionsvertrag der deutschen Ampel-Regierung aus dem Jahr 2021 formuliert:
Wir nehmen Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt.
Quelle: Koalitionsvertrag zwischen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und der FDP (2021) S.46
Warum scheiterte dieses Vorhaben?
Das BMUV schreibt dazu
Der Wirkstoff Glyphosat wurde auf EU-Ebene im November 2023 für 10 weitere Jahre genehmigt. Ein Verbot von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene ist damit europarechtswidrig.
Das zum 1. Januar 2024 geplante vollständige nationale Anwendungsverbot von Glyphosat war zum Zeitpunkt der erneuten Wirkstoffgenehmigung bereits in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verankert. Mit einer Eilverordnung hat Bundeslandwirtschaftsministerium das vollständige Anwendungsverbot von Glyphosat bis zum 30. Juni 2024 ausgesetzt. Bis dahin wird durch die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine europarechtskonforme Anpassung der Verordnung erfolgen. Das heißt, Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel dürfen weiterhin in Deutschland eingesetzt werden.
Quelle: Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz BMUV, Juni2024
Die aktuell seit 2021 in Deutschland gültige Pflanzenschutzanwendungsverordnung sieht deshalb „nur“ ziemlich weitgehende Einschränkungen des Einsatzes auch von Glyphosat vor.